Freiliegende Heizungsrohre in der Wohnung: Was du dafür zahlst
So gehst du vor
Rohre in der Wohnung ansehen
Laufen die Heizungsrohre sichtbar auf der Wand oder unter Putz und im Estrich? Sind sie gedämmt? Mach Fotos, auch von Rohren im Keller, soweit du dort hinkommst.
Abrechnung nach Rohrwärme durchsuchen
Such in der Heizkostenabrechnung nach Begriffen wie Rohrwärme, VDI 2077 oder Bilanzverfahren und notiere den Verteilerschlüssel, also wie viel Prozent nach Verbrauch verteilt werden.
Werte am Heizkostenverteiler vergleichen
Lies die Stichtagswerte an deinen Heizkörpern ab und vergleiche sie mit den Einheiten in der Abrechnung. Rohrwärme taucht dort nicht als Gerätewert auf, sondern als berechneter Anteil.
Schriftlich nachfragen und Belege ansehen
Frag den Vermieter schriftlich, ob und wie er Rohrwärme berücksichtigt hat, und verlange Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung. Liegen die Rohre unter Putz, aber die Abrechnung rechnet Rohrwärme nach VDI 2077 hinzu, sprich das konkret an.
Ungedämmte Rohre im Keller melden
Sind bisher ungedämmte, zugängliche Heizungsrohre in unbeheizten Räumen wie dem Keller zu sehen, weise den Vermieter auf seine Pflicht nach § 69 Abs. 2 GModG hin.
Vor eigenem Dämmen fragen
Willst du Rohre in deiner Wohnung selbst dämmen oder verkleiden, hol dir vorher die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich. Bei Streit über die Abrechnung hilft der Mieterverein.
Warum deine Wohnung warm ist, obwohl die Heizkörper aus sind
Durch die Rohre einer Zentralheizung fließt heißes Heizungswasser, solange die Anlage des Hauses läuft. Dein Thermostat regelt nur den Heizkörper, an dem es sitzt. Die Rohre davor bleiben warm, und wenn sie ungedämmt sind, geben sie diese Wärme an deine Räume ab. Der Bundesgerichtshof beschreibt diese Rohrwärme als Wärme, die die Nutzer durch ihr Verhalten nicht beeinflussen können und die Ablesegeräte nicht oder nur unzureichend erfassen (Urteil vom 6. Mai 2015, VIII ZR 193/14).
Wie viel das ausmacht, hängt vom Haus ab. Der Berliner Mieterverein schrieb schon 2006 über Einrohrheizungen, dass bei hoher Vorlauftemperatur die Wärme der Rohre manchmal schon ausreicht, um die Wohnung zu heizen. In dem Fall, den der BGH 2015 entschied, erfassten die Heizkostenverteiler nur 6 Prozent der Verbrauchswärme. Der Rest kam aus den Leitungen. Ein Mieter hatte dort vorgetragen, er müsse nachts die Fenster weit öffnen, damit das Schlafzimmer nicht bis zu 26 Grad warm werde.
Ist dagegen der Heizkörper selbst heiß, obwohl das Thermostat ganz zu ist, ist das keine Rohrwärme. Dann sitzt das Problem am Heizkörper oder Ventil, und das meldest du dem Vermieter. Bleibt umgekehrt ein Heizkörper kalt, obwohl die Rohre warm sind, hilft der Artikel Heizkörper wird nicht warm.
Zahlst du für die Wärme aus den Rohren?
Ja, nur nicht immer sichtbar. Wie die Heizkosten eines Hauses verteilt werden, legt die Heizkostenverordnung fest: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche. Erfasst wird der Verbrauch meist mit Heizkostenverteilern an den Heizkörpern. Die Wärme aus den Rohren zählen sie nicht mit, bezahlt werden muss sie trotzdem, denn sie steckt im Brennstoff des ganzen Hauses.
Ohne Korrektur verschiebt das die Kosten. Der BGH erklärt es so: Wer seinen Wärmebedarf vor allem über die Heizkörper deckt, etwa weil die Wohnung ungünstig liegt, zahlt nahezu den gesamten Wärmeverbrauch, weil die Heizkostenverteiler die Rohrwärme nicht erfassen. Wer dagegen gut von den Rohren mitgeheizt wird, zeigt wenig Einheiten und zahlt wenig.
Die Sonderregel für Rohrwärme in § 7 HeizkostenV
Für dieses Problem gibt es seit 2009 eine eigene Regel in § 7 Abs. 1 HeizkostenV, Satz 3 und 4. Sinngemäß: In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deshalb ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, darf der Verbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch zählt dann wie ein erfasster.
Was das konkret heißt, hat der BGH in zwei Urteilen geklärt:
| Frage | Antwort des BGH |
|---|---|
| Ab wann ist der nicht erfasste Anteil “wesentlich”? | Wenn mindestens 20 Prozent des Wärmeverbrauchs nicht durch Ablesung erfasst werden, so die Konkretisierung des Bundesrats, auf die sich der BGH stützt (VIII ZR 193/14) |
| Welche Regeln der Technik? | Das Beiblatt “Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe” der VDI-Richtlinie 2077, zum Beispiel das Bilanzverfahren (VIII ZR 193/14) |
| Ist die Regel wirksam? | Ja, der Verweis auf anerkannte Regeln der Technik ist verfassungsgemäß (VIII ZR 193/14) |
| Was heißt “freiliegend”? | Auf der Wand verlaufende, sichtbare Leitungen (VIII ZR 5/16) |
| Gilt die Regel für Rohre unter Putz oder im Estrich? | Nein, auch nicht entsprechend (VIII ZR 5/16) |
Im Fall von 2017 lagen die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung in Dresden unter Putz und im Estrich. Der Vermieter hatte die Rohrwärme trotzdem nach VDI 2077 berechnet. Ohne diese Berechnung ergab sich für die Mieterin für drei Jahre ein Guthaben von zusammen 489,05 Euro. Der BGH sprach es ihr zu.
Die Gegenrichtung steht übrigens in Satz 2 derselben Vorschrift: In älteren Häusern mit Öl- oder Gasheizung, die den Wärmeschutz von 1994 nicht erreichen und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind, müssen 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden. Die übrigen Prüfpunkte der Abrechnung, von Fristen bis CO2-Kosten, stehen in der Checkliste Heizkostenabrechnung prüfen.
So erkennst du Rohrwärme in deiner Abrechnung
Such nach den Wörtern Rohrwärme, VDI 2077 oder Bilanzverfahren. Nach dem BGH reicht es für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, dass der Vermieter auf die Anwendung der VDI 2077 hinweist. Er muss weder alle technischen Kenngrößen nennen noch dir den Text der Richtlinie aushändigen (VIII ZR 193/14).
Drei Punkte aus der Rechtsprechung solltest du kennen, bevor du widersprichst:
- Keine Ankündigung nötig. Die Berechnung der Rohrwärme ist eine Ermittlung des Verbrauchs, keine Änderung des Verteilerschlüssels. Der Vermieter muss sie nicht vor Beginn des Abrechnungszeitraums ankündigen.
- Kein Kürzungsrecht deswegen. Die 15-Prozent-Kürzung nach § 12 HeizkostenV gibt es, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. Eine Abrechnung mit Rohrwärme-Korrektur ist aber eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
- Keine Pflicht zur neuen Heizung. Aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgt nach dem BGH keine Pflicht, eine alte, aber funktionierende Heizungsanlage zu modernisieren.
Der stärkste Hebel ist deshalb die Frage, ob die Rohre in deinem Haus überhaupt freiliegend sind. Liegen sie unter Putz und die Abrechnung rechnet trotzdem Rohrwärme nach VDI 2077 hinzu, ist das genau der Fall, den der BGH 2017 zugunsten der Mieterin entschieden hat. Deine eigenen Einheiten prüfst du am Gerät, wie das geht, steht unter Heizkostenverteiler ablesen. Ob die Heizkosten des Hauses insgesamt auffällig hoch sind, zeigt dir der Heizkosten-Check.
Dämmpflicht: im Keller ja, in deiner Wohnung nein
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) verpflichtet den Eigentümer in § 69 Abs. 2, die Wärmeabgabe von bisher ungedämmten, zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen zu begrenzen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden. Die Anforderungen stehen in Anlage 8 des Gesetzes. Gemeint sind etwa Rohre im unbeheizten Keller. Ausnahme: In einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, muss erst ein neuer Eigentümer dämmen, innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentümerwechsel. Was das Gesetz sonst für Mieter ändert, steht im Dossier zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Für Rohre in deiner beheizten Wohnung gilt diese Pflicht nach dem Wortlaut nicht. co2online weist darauf hin, dass die Wärme von Rohren in beheizten Räumen zur Raumheizung beitragen kann, deshalb muss dort nicht jedes Rohr gedämmt werden.
Im Keller lohnt sich das Nachfragen. co2online rechnet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus aus den Jahren 1980 bis 1990 mit 265 kWh Verlust pro Meter ungedämmtem Rohr und Jahr im unbeheizten Bereich, bei 12,24 Cent pro kWh Gas rund 32 Euro pro Meter. Mit einer vollständigen Dämmung sinkt der Verlust nach dieser Rechnung auf rund 10 Euro pro Meter. Die Zahlen gelten für dieses Musterhaus, in deinem Haus können sie anders ausfallen. Klar ist nur: Wärme, die im Keller verloren geht, steckt in den Heizkosten aller Mieter.
Heizungsrohre selbst dämmen oder verkleiden?
Für Rohre im Keller ist der Vermieter zuständig. Für Rohre in deiner Wohnung rät die Verbraucherzentrale, vor Dämmmaßnahmen die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, am besten schriftlich. Ihre Faustregel: Lässt sich eine Änderung ohne großen Aufwand rückgängig machen und sind keine Schäden an der Substanz zu erwarten, ist keine Erlaubnis nötig. Gerichte beurteilen das allerdings unterschiedlich, deshalb nennt sie ausdrücklich auch kleinere Dämmmaßnahmen als Fall, in dem du lieber vorher fragst.
Wenn du dämmen darfst:
- Material: Dämmschläuche oder -schalen aus PE sind für gerade Rohre einfach zu verarbeiten, flexibler Kautschuk eignet sich bei vielen Bögen (co2online). Das Material kostet nach der Verbraucherzentrale 3 bis 10 Euro pro Meter.
- Brandschutz: PE, PUR und Kautschuk sind schwer entflammbar, Mineralwolle ist nicht brennbar. In Mehrfamilienhäusern wird Mineralwolle dort genutzt, wo Leitungen mehrere Brandabschnitte durchqueren (co2online). Rohrdurchführungen durch Decken und Wände fasst du deshalb nicht an, das ist Sache des Vermieters.
- Erwartung: Gedämmte Rohre machen den Raum kühler, das ist ja der Zweck. Ob deine Abrechnung dadurch sinkt, hängt davon ab, wie dein Haus abgerechnet wird. Versprechen kann dir das niemand.
Eine Verkleidung aus Platten oder ein Kasten um die Rohre ist ein größerer Eingriff als eine Dämmschale. Hier gilt die Faustregel erst recht: vorher fragen. Für Verkleidungen am Heizkörper selbst lies Heizkörper verkleiden.
Wenn ihr euch nicht einig werdet
Schreib deine Fragen zur Rohrwärme in den Widerspruch zur Abrechnung, konkret und mit Fotos der Leitungen. Wie Fristen, Belegeinsicht und Widerspruch funktionieren, erklärt die Anleitung Nebenkostenabrechnung prüfen. Kurze Anschlussfragen kannst du in der Frage-Box stellen. Ob in deinem Haus die Voraussetzungen für eine Rohrwärme-Korrektur vorliegen, ist eine technische und rechtliche Einzelfallfrage. Lass dich vor einer Kürzung oder Klage vom örtlichen Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten. Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Warum sind die Heizungsrohre warm, obwohl meine Heizung aus ist?
Durch die Rohre fließt heißes Heizungswasser, solange die zentrale Heizung des Hauses läuft. Das Thermostat an deinem Heizkörper steuert nur den Heizkörper, nicht die Rohre. Ungedämmte Rohre geben deshalb weiter Wärme in deine Wohnung ab. Der BGH beschreibt diese Rohrwärme als Wärme, die die Nutzer durch ihr Verhalten nicht beeinflussen können.
Muss ich für die Wärme aus den Heizungsrohren bezahlen?
Ja, auf die eine oder andere Weise. Die Rohrwärme gehört zu den Heizkosten des Hauses. Ohne Korrektur wird sie über die Heizkörper-Einheiten aller Mieter mitverteilt. Mit Korrektur nach § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV wird sie berechnet und jedem Nutzer als Verbrauch zugerechnet, auch wenn er kaum über Heizkörper heizt.
Darf der Vermieter Rohrwärme abrechnen, wenn die Rohre unter Putz liegen?
Nicht nach der Sonderregel in § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV. Der Bundesgerichtshof hat am 15. März 2017 entschieden (VIII ZR 5/16), dass sie nur für freiliegende, also sichtbar auf der Wand verlaufende Leitungen gilt. Auf ungedämmte Rohre unter Putz oder im Estrich lässt sie sich nicht übertragen. Die Mieterin in dem Fall bekam 489,05 Euro zurück.
Muss der Vermieter die Heizungsrohre in meiner Wohnung dämmen?
Eine Dämmpflicht gibt es nach § 69 Abs. 2 GModG für bisher ungedämmte, zugängliche Leitungen, die nicht in beheizten Räumen liegen, etwa im Keller. Für Rohre in deiner beheizten Wohnung sagt die Vorschrift das nicht. Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, in denen der Eigentümer selbst wohnt, gelten Ausnahmen.
Darf ich Heizungsrohre in der Mietwohnung selbst dämmen?
Die Verbraucherzentrale rät, vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, am besten schriftlich. Als Faustregel nennt sie: Lässt sich eine Änderung ohne großen Aufwand rückgängig machen und drohen keine Schäden an der Substanz, ist keine Erlaubnis nötig. Gerichte sehen das aber nicht einheitlich, deshalb lieber fragen.
Muss der Vermieter ankündigen, dass er Rohrwärme berechnet?
Nein. Nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Mai 2015, VIII ZR 193/14) ist die Berechnung der Rohrwärme keine Änderung des Verteilerschlüssels, sondern eine Ermittlung des Verbrauchs. Sie muss deshalb nicht vor Beginn des Abrechnungszeitraums angekündigt werden.
Quellen
- § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 69 GModG: Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- BGH, Urteil vom 6. Mai 2015, VIII ZR 193/14 (PDF)
- BGH, Urteil vom 15. März 2017, VIII ZR 5/16 (PDF)
- Berliner Mieterverein: Einrohrheizungen, Abrechnung nach Verbrauch (MieterMagazin 12/2006)
- co2online: Rohrisolierung, Kosten, Ersparnis und Material
- co2online: Heizungsrohre isolieren, Anleitung
- Verbraucherzentrale: 20 Prozent weniger Heizenergie, Nr. 7 einfache Dämmmaßnahmen
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Energie sparen als Mieter (Flyer, PDF, Stand Juli 2019)
Die Paragrafen dazu
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