Deine Rechte als Mieter
Heizperiode, Mindesttemperatur, Mängelanzeige und Mietminderung, verständlich erklärt und mit Quellen.
- Heizperiode in der Mietwohnung: Zeitraum, Regeln, AusnahmenDie Heizperiode läuft meist vom 1. Oktober bis 30. April. Ein Gesetz gibt es nicht. Was dein Vertrag regelt und wann auch im Mai oder September geheizt wird.
- Mindesttemperatur in der Mietwohnung: Welche Werte geltenRichtwert des Mieterbunds: tagsüber 20 bis 22 Grad, nachts etwa 18 Grad. Ein Gesetz gibt es nicht. Welche Klauseln nicht gelten und wie du den Mangel meldest.
- Mietminderung wegen kalter Heizung: So gehst du richtig vorHeizung kaputt? Erst Mängelanzeige, dann Minderung. Welche Quoten der Mieterbund als Beispiel nennt und wie dich Zahlung unter Vorbehalt vor Kündigung schützt.